Nährwertkennzeichnung am Etikett

Bei allen ab dem 08.12.2023 produzierten Weinen ist am Etikett die Zutatenliste und Nährwertkennzeichnung (Brennwert) erforderlich. Die Bundeskellereiinspektion hat eine einfache Berechnungsformel in einer Excelliste erstellt.

Bei dieser Brennwertberechnung handelt es sich um einen Näherungswert der für Weine ohne Botrytisbefall und ohne Konzentrierung herangezogen werden kann.

Bei Obstweinen (zusätzlicher Sorbitgehalt) und aromatisierten Produkten ist diese Näherungsformel nicht anzuwenden, hier wird eine Analyse durch ein Lebensmittellabor empfohlen!

Klicken Sie auf nachfolgenden Link um die Excelliste herunter zu laden:

Brennwertberechnung Download Brennwertberechnung