Traubentransport

Gemäß § 3 der Weingesetz-Formularverordnung BGBl. II Nr. 13/2012 idgF. kann bei Traubentransporten vom Weingarten zum Käufer auch ein EDV-mäßig verarbeitetes Datenblatt verwendet werden.
Dieses Datenblatt ist in Form einer Excelliste umgesetzt und ist streng an die gegebene Form gebunden. Die Sorten, Herkunftsangaben usw. sind nach den hiefür vorgesehenen Kürzeln auszufüllen. Andere Kürzel dürfen nicht verwendet werden, da diese in der Weindatenbank nicht gelesen werden können. Ebenso dürfen die Überschriften und die Zeileneinteilung nicht geändert werden.
Je Zeile sind immer alle Felder auszufüllen. D.h. der Empfänger ist immer gleich auszufüllen. Wenn ein Betrieb mehrere Lieferungen pro Tag hat, so sind diese Lieferungen mehrmals mit jeweils einem Zeileneintrag komplett ausgefüllt einzutragen. In der Exceltabelle sind 2 Zeilen als Muster bereits ausgefüllt. Bitte diese Zeilen bei Verwendung mit Ihren tatsächlichen Daten vor Übermittlung an die Bundeskellereiinspektion löschen.
Dieses Datenblatt ist jeweils binnen einer Woche ab Montag derjenigen Woche, die dem Tag des Empfanges der Trauben/Maische folgt, vom Empfänger an den für ihn zuständigen Bundeskellereiinspektor zu übermitteln. Die Liste ist jeweils um die nächsten Lieferungen zu ergänzen, sodass am Ende der Saison eine vollständige Liste vorliegt.

Klicken Sie auf das unten ersichtliche Musterbild, um die Datei herunterzuladen!